Formalitäten

 

Wir schließen mit Ihnen einen schriftlichen Vertrag über die Betreuung des Kindes ab. Erst mit Abschluss des Vertrages haben Sie Anspruch auf einen Platz für Ihr Kind im Purzelzwerg. Es wird eine Probezeit von einem Monat vereinbart. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Monat, in dem Ihr Kind in den Purzelzwerg aufgenommen wird.